Levi’s: Niederlage für New Yorker

Das Braunschweiger Modeunternehmen New Yorker ist mit der Berufung wegen Vorwurf des Markenplagiat gegen US-Jeanshersteller Levi Strauss vor dem Hamburger Oberlandesgericht gescheitert. In dem Prozess geht es um einen jahrelangen Streit zwischen der US-Marke und dem Modefilialisten. Der Vorwurf: Die für die Marke typische Ziernaht in Form einer Adlerschwinge auf den Gesäßtaschen von Levi’s, soll New Yorker auf mehrere Jeans kopiert haben. In erster Instanz hatte das Gericht bereits für den US-Jeanshersteller Levi Strauss & Co. entschieden. Das vorgerichtliche Urteil wurde am Donnerstag nun durch das Oberlandesgericht bestätigt.

Damit droht nun dem Unternehmen New Yorker eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro pro verkaufter Hose. Basis ist eine Abgrenzungsvereinbarung mit Levi Strauss, die New Yorker vor einigen Jahren unterzeichnet hat. Die Braunschweiger wollen sich jedoch nicht geschlagen geben. Daher kündigt Inhaber Friedrich Knapp an, in die nächste Instanz zu gehen.

Knapp hatte vor ein paar Tagen den Rechtsstreit öffentlich gemacht und seinem Ärger deutlich Luft gemacht: „Wir sehen in diesem Vorgehen eine Methode, um uns und andere Jeansanbieter in Deutschland zu schädigen und Geld einzutreiben“, so Knapp und will damit andere Unternehmen zur Gegenwehr motivieren. „Es könne nicht sein, dass ein einzelnes Unternehmen meint, gegen alles und jeden vorzugehen“.

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